Außergerichtliche oder gerichtliche Prozessfinanzierung

 

Sind Sie bereit, etwas von dem durch die KILIAN RECHTSANWÄLTE erzielten finanziellen  Gewinn abzugeben? 

 

Möchten Sie die Rechtsverfolgungskosten z.B. auf eine faire Selbstbeteiligung reduzieren?

 

Dann kann eine Prozessfinanzierung für Sie der Königsweg sein. 

 
Das Prinzip der Prozessfinanzierung ist wie folgt zu beschreiben:
 
Der Prozessfinanzierer übernimmt teilweise oder vollständig die notwendigen Kosten einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Verfolgung privater oder gewerblicher Ansprüche.

 

Im Gegenzug erhält der Prozessfinanzierer eine Erfolgsbeteiligung, einen Teil von dem für Sie durch die KILIAN RECHTSANWÄLTE erzielten Erlös.

 

Die von Ihnen zu tragenden (Rechtsverfolgungs-)Kosten reduzieren sich dabei bei der Prozessfinanzierung z.B. auf eine faire Selbstbeteiligung, wie Sie dies z.B. auch bei Ihrer Auto- oder Rechtschutzversicherung kennen. 

 

KILIAN Rechtsanwälte arbeitet seit Jahren erfolgreich mit mehreren Prozessfinanzierungsgesellschaften zusammen, die Mandaten diesen Weg zum Recht eröffnen. 

 

Deshalb empfehlen wir auch Ihnen die Zusammenarbeit mit einem Prozessfinanzierungsunternehmen, wenn Sie die Rechtsverfolgungskosten reduzieren möchten. Mit diesem Rat sind wir nicht allein.

 
So findet sich auf der Internetseite der Foris AG, einer der größten deutschen Prozessfinanzierungsgesellschaften, der Hinweis eines Rechtsanwaltskollegen:

 

„Eigentlich müssten wir jedem Mandanten empfehlen, die Prozessfinanzierung zu erwägen.“ (Senior Litigation Partner einer internationalen Großkanzlei, www.foris.com)
  
Dieser Aussage können wir uns nur anschließen.

 

Falls Sie eine Prozessfinanzierung durch eine Prozessfinanzierungsgesellschaft wünschen, dann lassen Sie uns dies bitte wissen.

 

Wir fordern dann für Sie kostenfrei ein entsprechendes unverbindliches Prozessfinanzierungsangebot an.

 

Schreiben Sie uns einfach für welchen Fall Sie eine entsprechende finanzielle Unterstützung wünschen:

 

Pro Bono

Pro bono bedeutet kostenlose Beratung und Vertretung für einen guten Zweck. 

 

Soziales Engagement ist KILIAN RECHTSANWÄLTE wichtig.

 

Solider Rechtsrat ist nicht nur kostbar, sondern häufig auch kostspielig.

 

Darunter leiden oft die Menschen die wichtige Anliegen haben, nicht weiter wissen, aber zu wenig Geld haben.

 

Denn diese Personen können sich aufwendigen Rechtsrat nicht leisten und verbleiben deshalb mangels Rechtskenntnis mit ihrer Problematik oft hilflos alleine. Diesem Mißstand möchten KILIAN RECHTSANWÄLTE gerne entgegenwirken. 

 

Deshalb sind KILIAN RECHTSANWÄLTE bereit auch größere pro-bono-Fälle zu übernehmen. 

 

BITTE BEACHTEN SIE: EINE KOSTENFREIE PRO BONO VERTRETUNG IST UNS NUR MÖGLICH WENN SIE AUSSCHLIESSLICH VON SOZIALLEISTUNGEN LEBEN (ALG I/ALG II).

 

Wenn Sie also der Meinung sind, dass sich Ihr rechtliches Problem als pro-bono Fall eignet, dann schreiben Sie uns und skizzieren Sie mir kurz den Sachverhalt. Bitte reichen Sie dabei unbedingt den Nachweis des Bezugs von Sozialleistungen mit ein. Anderenfalls ist uns eine Prüfung leider nicht möglich. Wir bitten um Verständnis.

 

Erfüllen Sie die Voraussetzungen nicht? Dann könnte für Sie eine außergerichtliche oder gerichtliche Prozessfinanzierung der richtige Weg sein! 

 

Rechtlicher Hinweis: Erforderlichenfalls holen wir vorab immer für die kostenfreie Beratung und/oder Vertretung die Erlaubnis der Rechtsanwaltskammer Thüringen ein. Vorab stellen KILIAN RECHTSANWÄLTE zunächst einen Antrag auf Beratungs- oder Prozesskostenhilfe, wenn der Fall für aussichtsreich gehalten wird. Kosten entstehen Ihnen hierfür nicht.

 

Wir bitten um Verständnis, dass Antworten auf PRO BONO Vertretungsanfragen aktuell, aufgrund des erheblichen Beratungsbedarfs mehrere Wochen Zeit in Anspruch nehmen können.

 

In Eilfällen sollten Sie sich deshalb einen Beratungshilfeschein besorgen und einen Rechtsanwalt in Ihrer unmittelbaren Nähe aufsuchen, zur Beratungshilfe: Beratungshilfe – Wikipedia


 

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© Rechtsanwalt Matthias Kilian