Kanzlei

Die Kanzlei wurde im Jahre 2008 von Herrn Rechtsanwalt Matthias KILIAN gegründet und vertritt hauptsächlich Mandanten in den Rechtsgebieten:

 

- Unternehmensrecht,

- Bank- und Kapitalmarktrecht,

- Insolvenzrecht,

- Apothekenrecht. 

 

KILIAN setzt sich seit 2008 konsequent und kreativ für die Interessen von Anlegern und Investoren ein. Zusammen mit seinem Rechtsanwaltsteam KILIAN RECHTSANWÄLTE vertritt er private und institutionelle Investoren, Family Offices und Unternehmer, insbesondere Apothekerinnen und Apotheker.

 

KILIAN konnte bereits viele rechtskräftige obsiegende Urteile für seine Mandanten vor Gericht erstreiten. Hierdurch haben seine klagenden Mandanten wesentlich mehr Geld erhalten, als ihnen die Gegenseite außergerichtlich zugestehen wollte.

 

Zudem wurde KILIAN in mehreren von ihm eingeleiteten Klageverfahren in seiner Rechtsauffassung durch den Bundesgerichtshof höchstrichterlich bestätigt, z.B. mit BGH Urteilen vom 20.09.2011- Az. XI ZR 434/10 und Az. XI ZR 435/10. 

 

Weiterhin hat KILIAN am 12. Dezember 2012 die von ihm eingereichte Verfassungsbeschwerde, Az. 2 BvR 1750/12 vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gewonnen und hierdurch erheblich die prozessuale Stellung der Zivilkläger in Deutschland gestärkt.

 

Hierzu ist anzumerken, dass z.B. im Jahre 2011 von deutschlandweit 5.641 eingereichten Verfassungsbeschwerden nur 77 gewonnen wurden, diese Statistik spricht für KILIAN.

 

Link zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

 

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© Rechtsanwalt Matthias Kilian