Infinus - Future Business - Insolvenzverfahren Hußendörfer

INFINUS AG - INSOLVENZVERFAHREN ÜBER DAS VERMÖGEN DES HERRN HUßENDÖRFER ERÖFFNET - Gläubiger sollten die Frist zur Forderungsanmeldung zum 30.11.2020 beachten!

(spätere Forderungsanmeldung bleibt aber möglich)

 

Herr Rechtsanwalt Stefan Kahnt ist zum Insolvenzverwalter in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn Dipl-Kfm. Berthold Hußendörfer bestellt worden.

 

Herr Dipl-Kfm. Berthold Hußendörfer ist der ehemalige Wirtschaftsprüfer der INFINUS-Gruppe, der die Jahresabschlüsse der emittierenden Gesellschaften geprüft und bestätigt hat, obwohl diese unter offensichtlichen Unrichtigkeiten gelitten haben.

 

Damit haben die Gläubiger in dem Insolvenzverfahren der Infinus AG die Möglichkeit, in einem weiteren Insolvenzverfahren, ihre Ansprüche geltend zu machen und so den insgesamt entstandenen Schaden, wenn möglich zu minimieren.

 

Die Gläubiger müssen dabei beachten, dass die Frist zur Forderungsanmeldung am 30.11.2020 abläuft. Eine spätere Forderungsanmeldung bleibt möglich, kostet aber i.d.R. eine zusätzliche Gebühr (ca. 50€) seitens des Insolvenzverwalters. 

 

Um an der Verteilung der Masse vollumfänglich partizipieren zu können, müssen die Gläubiger ihre Forderungen ordnungsgemäß mit einer nachvollziehbaren Begründung anmelden. Hierbei können viele Fehler unterlaufen, die die Gläubiger viel Geld kosten können.

 

Die Überprüfung von Forderungsanmeldungen in anderen Insolvenzverfahren, die von den Mandanten selbst oder Dritten vorgenommen worden sind, hat ergeben, dass Forderungsanmeldungen in vielen Fällen nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurden, so dass die Geldbeträge, die den Anlegern aus der Insolvenzmasse ausgeschüttet wurden bzw. würden, häufig unbeabsichtigt zu niedrig angesetzt waren oder gar die Forderungen ganz bestritten wurden.

 

Dadurch haben viele Anleger unnötig Geld verschenkt. Dies können betroffene Anleger durch eine anwaltliche Vertretung vermeiden.

 

KILIAN RECHTSANWÄLTE empfiehlt betroffenen Anlegern deshalb die Forderungsanmeldung in Sachen Hußendörfer durch KILIAN RECHTSANWÄLTE oder eine andere qualifizierte  Rechtsanwaltskanzlei vornehmen zu lassen. Zu berücksichtigen ist, dass die Feststellung der Forderung im Tabellenauszug einem Titel gleichsteht, so dass diese Forderung nach Beendigung des Insolvenzverfahrens als rechtskräftig der Vollstreckung fähig festgestellt gilt.

 

Sind Sie betroffen und haben noch Fragen zu diesem Fall? Melden Sie sich doch bei uns:

 

Druckversion | Sitemap
© Rechtsanwalt Matthias Kilian